Menschen feiern auf der Tanzfläche in einer Discothek (Foto: picture alliance / dpa | Franziska Kraufmann)

Erneute Diskussion über das Tanzverbot im Saarland

  29.03.2024 | 08:36 Uhr

An Karfreitag und Karsamstag herrscht im Saarland ein Tanzverbot. Gerüttelt wird derzeit nicht daran – auch wenn die Regelung jedes Jahr aufs Neue von Kritikern in Frage gestellt wird.

Der Karfreitag ist einer der höchsten christlichen Feiertage. An diesem Tag erinnern die Christen daran, wie Jesus am Kreuz gestorben ist. Das Wort "Kar" ist dabei abgeleitet vom althochdeutschen "chara" und bedeutet Klage oder Kummer.

Ist das Tanzverbot an Karfreitag noch zeitgemäß?
Audio [SR 3, (c) SR, 28.03.2024, Länge: 00:45 Min.]
Ist das Tanzverbot an Karfreitag noch zeitgemäß?

Tanzverbot bis zur Osternacht

Vor diesem Hintergrund sind ab Gründonnerstag um 4.00 Uhr öffentliche Tanzveranstaltungen verboten. Das Verbot gilt bis um 24.00 Uhr in der Nacht zum Ostersonntag. So ist es im saarländischen Feiertagsgesetz geregelt.

Julis kritisieren Verbot als "aus der Zeit gefallen"

Die Jungen Liberalen im Saarland hätten diese Regelung gerne abgeschafft. "Das Tanzverbot ist ein Relikt der Vergangenheit", kritisiert deren Landesvorsitzende Verena Blacha. Es sei aus der Zeit gefallen. "In unserer liberalen Gesellschaft sollte es jedem Einzelnen überlassen sein, was er oder sie am Karfreitag unternimmt."

Relativ gelassen mit der Thematik geht der Inhaber des Saarbrücker Nachtclubs Mauerpfeiffer, Tim Grothe, mit dem Tanzverbot um. "Es ist okay, dass es da ist", sagte Grothe dem SR. "Wir genießen ja genug andere Feiertage, die wir dann entsprechend mit Tanzveranstaltungen belegen können. Die paar tanzfreien Tage, die wir im Saarland haben, sind ja zum Glück recht überschaubar."

Wann ebenfalls ein Tanzverbot im Saarland gilt

Neben den Kartagen gilt das gesetzliche Tanzverbot auch an Allerheiligen, am Volkstrauertag, am Totensonntag und für zumindest für einige Stunden auch am Allerseelentag, am Buß- und Bettag und an Heiligabend.

Wer sich nicht an das Tanzverbot hält, riskiert eine Geldbuße von bis zu 1500 Euro. In früheren Jahren habe er schon mal mit mitbekommen, dass sich Clubbetreiber über das Verbot hinweggesetzt hätten und dann zum Beispiel Personen an der Einlasskontrolle mit Funkgeräten ausgestattet hätten, sagt Grothe. "Und wenn eine Kontrolle kam, dann hat man die Musik halt leise gedreht. Aktuell ist mir das aber nicht mehr geläufig", betont der Clubinhaber.

In anderen Bundesländern darf früher getanzt werden

Das Saarland hat eine der strengsten Regelungen. In anderen Bundesländern ist der eingeschränkte Zeitraum deutlich geringer. In Berlin und Bremen etwa darf schon ab 21.00 Uhr an Karfreitag wieder getanzt werden, in anderen Bundesländern ab Mitternacht, berichtet "Brisant". In Rheinland-Pfalz hingegen gilt das Tanzverbot sogar bis zum Ostersonntag um 16.00 Uhr.

Verboten sind im Saarland übrigens nur öffentliche Tanzveranstaltungen. Für private Partys gibt es keine gesonderte Einschränkung.

Über dieses Thema berichtete SR 2 KulturRadio in "Der Morgen" am 28.03.2024.


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